Aktuelles - Ärztenews

Ärztenews

TÜV
Steuerberater Bad Schwartau
Steuerberater Bad Schwartau Aktuelles

Neue Gebührenordnung für Zahnärzte und Folgen für die Umsatzsteuer

Neue Gebührenordnung für Zahnärzte sorgt für mehr Transparenz bei der Finanzverwaltung ...mehr

Praxisgebühr - außergewöhnliche Belastung oder Sonderausgabe?

Praxisgebühren zählen als Krankheitskosten zu den außergewöhnlichen Belastungen ...mehr

Umsatzsteuerpflichtige Umsätze in Krankenhäusern

Welche steuerfreien Umsätze sind eng mit dem Krankenhausbetrieb verbunden? ...mehr

Musik in der Arztpraxis

Arzt muss keine GEMA-Vergütung für Praxismusik zahlen ...mehr

Praxisgebühr - außergewöhnliche Belastung oder Sonderausgabe?

Illustration

Das Urteil

Das FG Baden-Württemberg hat im Urteil vom 30.3.2011 4 K 1053/09 die von gesetzlich Versicherten zu zahlende Praxisgebühr als außergewöhnliche Belastung qualifiziert. Das Gericht schloss sich dabei der Ansicht der Finanzverwaltung an.

Begründung

Die Praxisgebühr zählt zu den Krankheitskosten, da die Verpflichtung zu deren Entrichtung erst durch die tatsächliche Inanspruchnahme einer ärztlichen Leistung entsteht, welche eine Erkrankung voraussetzt. Damit ist die Praxisgebühr nicht Teil des Krankenkassenbeitrags (welcher als Sonderausgabe abziehbar ist).

Zumutbare Belastung

Der Knackpunkt des Rechtsstreits lag in der zumutbaren Eigenbelastung, die für außergewöhnliche Belastungen, nicht aber für Sonderausgaben gilt. Die zumutbare Belastung beträgt je nach Höhe des Gesamtbetrags der Einkünfte, der Anzahl der Kinder und der Art der Steuerveranlagung zwischen 1 % und 7 % des Gesamtbetrags der Einkünfte.

Fazit

Da die Praxisgebühr allein bzw. zusammen mit nur geringen weiteren Krankheitskosten die zumutbare Eigenbelastung in den meisten Fällen nicht übersteigen wird, ergeben sich aus der Praxisgebühr im Regelfall keinerlei steuerliche Auswirkungen.

Stand: 12.05.2012

Bild: Sport Moments - Fotolia.com

Klindwort & Partner, Bad Schwartau.

Klindwort & Partner Klindwort & Partner, Bad Schwartau , Ringstraße 17, 23611 Bad Schwartau, Deutschland, Tel: Work+49 451 300 991-0, Fax: Fax+49 451 / 300 991-10 53.905595 10.682154