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Steuerpflicht für Umsätze einer Privatklinik europarechtswidrig?

Ärztliche Leistungen: Umsatzsteuerfreiheit soll auch für Privatklinik gelten ...mehr

Gewerbesteuerfreiheit einer Privatklinik

60 %-Grenze für Wahlleistungen für die Gewerbesteuerpflicht entscheidend ...mehr

Patientenrechte sollen gestärkt werden

Das Bundesjustizministerium will Patientenrechte gesetzlich regeln ...mehr

Gewerbesteuerfreiheit einer Privatklinik

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Gewerbesteuer:

Krankenhäuser unterliegen grundsätzlich keiner Gewerbesteuerpflicht. Dies gilt uneingeschränkt für öffentlich-rechtliche Kliniken. Handelt es sich um eine Privatklinik, müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein, u.a. müssen mindestens 40 % der jährlichen Belegungstage oder Berechnungstage auf Patienten entfallen, bei denen nur Entgelte für allgemeine Krankenhausleistungen berechnet werden. Danach darf der Anteil der Wahlleistungen nicht mehr als 60 Prozent betragen (§ 3 Nr. 20b des Gewerbesteuergesetzes).

Vereinbarung mit Grundgesetz:

Wird die Grenze für Wahlleistungen überschritten und tritt für den gesamten Gewerbeertrag Steuerpflicht ein, sieht das Finanzgericht Baden-Württemberg darin keinen Verstoß gegen das Grundgesetz.

Der Gesetzgeber sei nach Auffassung der Richter nicht gehalten, „sämtliche Krankenhäuser unabhängig von der Höhe der jeweils berechneten Pflegesätze von der Gewerbesteuer zu befreien“ (Urt.v. 12.4.2011 3 K 526/08).

Stand: 12. August 2011

Bild: mario beauregard - Fotolia.com

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