Neuigkeiten zu "Schweigepflicht" vom Steuerberater
Arzt als Berufsgeheimnisträger
Unverändert gilt, dass die Offenbarung von geschützten Geheimnissen gegenüber Angestellten in der Arztpraxis keinen Straftatbestand darstellt. (28.11.2017)
Klindwort & Partner, Steuerberater in Bad Schwartau.
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