Neuigkeiten zu "alternative Behandlungsmethoden" vom Steuerberater
Alternative Behandlungsmethoden müssen oft steuerlich anerkannt werden
Aufwendungen für eine immunbiologische Krebsabwehrtherapie als außergewöhnliche Belastung. (24.02.2011)
Klindwort & Partner, Steuerberater in Bad Schwartau.
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