Neuigkeiten zu "alternative Behandlungsmethoden" vom Steuerberater
Alternative Behandlungsmethoden müssen oft steuerlich anerkannt werden
Aufwendungen für eine immunbiologische Krebsabwehrtherapie als außergewöhnliche Belastung. (24.02.2011)
Klindwort & Partner, Steuerberater in Bad Schwartau.
Mehr Themen
Zytostatika Pflegekraft Rufbereitschaft Gesellschaft bürgerlichen Rechts Absetzbarkeit Theater Mehrarbeit Gemeinnützigkeit Lohnzuschläge Bestechung GmbH Steuerpflichtig Behandlungskosten Finanzamt Gewerbesteuererklärung Pflegeeinrichtungen Arbeitsunfähigkeit Ärzte Aufgabegewinn Schutzmasken Jahreswechsel Wirtschaftsgut Bagatellregelung Vorsorge Weiterbildung