Neuigkeiten zu "Anästhesiebetrieb" vom Steuerberater
Abwehr von Gewerbesteueransprüchen
Ärztinnen und Ärzte erzielen grundsätzlich als freiberuflich tätige Personen Einkünfte aus „selbstständiger Arbeit“ und nicht aus „Gewerbebetrieb“. (25.02.2015)
Klindwort & Partner, Steuerberater in Bad Schwartau.
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