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Steuerberater Bad Schwartau

Neuigkeiten zu "Sonntagsarbeit" vom Steuerberater

Steuerfreie Sonn- und Feiertagszuschläge

Arbeitgeber können für Sonn- und Feiertagsarbeiten Zuschläge zahlen, die bis zu bestimmten Prozent-Grenzen einkommensteuerfrei und nicht sozialversicherungspflichtig sind. (27.05.2019)

Vergütung für sonntägliche Rufbereitschaft

Zuschläge für Sonntagsarbeit sind steuerfrei, soweit sie 50 % des Grundlohns nicht übersteigen (27.02.2013)

Klindwort & Partner, Steuerberater in Bad Schwartau.

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