Neuigkeiten zu "Grundlohn" vom Steuerberater
Steuerfreie Sonn- und Feiertagszuschläge
Arbeitgeber können für Sonn- und Feiertagsarbeiten Zuschläge zahlen, die bis zu bestimmten Prozent-Grenzen einkommensteuerfrei und nicht sozialversicherungspflichtig sind. (27.05.2019)
Vergütung für sonntägliche Rufbereitschaft
Zuschläge für Sonntagsarbeit sind steuerfrei, soweit sie 50 % des Grundlohns nicht übersteigen (27.02.2013)
Klindwort & Partner, Steuerberater in Bad Schwartau.
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