Neuigkeiten zu "Bemessungsgrundlage" vom Steuerberater
„Aufwandsentschädigungen“ von Internet-Apotheken
Die Aufwandsentschädigung darf weder von der steuerlichen Bemessungsgrundlage abgezogen noch als „negative Umsätze“ steuermindernd geltend gemacht werden (27.05.2015)
Klindwort & Partner, Steuerberater in Bad Schwartau.
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