Neuigkeiten zu "Bildschirmarbeitsplatz" vom Steuerberater
Steuerfreie Arbeitgeberleistungen für Bildschirm-Arbeitsplätze
Arbeitgeber können hier gegenüber ihren Mitarbeitern großzügig sein. (25.02.2020)
Brillen für Mitarbeiter steuerfrei
Der Betriebsinhaber kann die Aufwendungen als Betriebsausgabe absetzen, und zwar mit dem Segen des Finanzamtes. (29.11.2016)
Klindwort & Partner, Steuerberater in Bad Schwartau.
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