Aktuelles - Ärztenews

Ärztenews

TÜV
Steuerberater Bad Schwartau
Steuerberater Bad Schwartau Aktuelles

Mitversicherung in Betriebshaftpflichtversicherung

Mitversicherung kein steuerpflichtiger Arbeitslohn ...mehr

Steuerermäßigung für Notrufsystem

Notrufsysteme in Seniorenresidenz als haushaltsnahe Dienstleistung ...mehr

Begleitpersonen von Patienten

Steuerpflicht für Unterbringung und Verpflegung ...mehr

Wenn dem Arzt Gewerbesteuer droht

Abfärbetheorie bei den Einkünften ...mehr

Externe Qualitätssicherung Krankenhaus

Landesärztekammer übt keine unternehmerische Tätigkeit aus ...mehr

Online-Ärztebewertungsportale

Ein Arzt klagte gegen das Ärztebewertungsportal auf Entfernung seiner schlechten Bewertung. ...mehr

Absetzbarkeit von Kosten für Gesundheits-Checks

Die gesetzlichen als auch die privaten Krankenkassen erstatten nicht alle Kosten für Gesundheits-Checks, Vorsorgeuntersuchungen oder andere Tätigkeiten des Arztes. ...mehr

Kulturlinks – Sommer 2016

Im Sommer 2016 gibt es wieder viele interessante Veranstaltungen ...mehr

Steuerermäßigung für Notrufsystem

Illustration

Notrufsysteme in Seniorenresidenz als haushaltsnahe Dienstleistung

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Aufwendungen für die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen von der Einkommensteuer abgezogen werden. Abzugsfähig sind 20 % der Aufwendungen, maximal € 4.000,00 im Kalenderjahr.

Notrufsystem

Der Katalog der abzugsfähigen haushaltsnahen Dienstleistungen wird durch die Rechtsprechung ständig erweitert. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat, in dem im Januar 2016 veröffentlichten Urteil vom 3.9.2015 (VI R 18/14), ein mit einer Betreuungspauschale abgegoltenes Notrufsystem in einer Seniorenresidenz als haushaltsnahe Dienstleistung angesehen. In einer Hausgemeinschaft zusammenlebende Familien- oder sonstige Haushaltsangehörige leisten typischerweise eine mit einem solchen System vergleichbare Rufbereitschaft, so der BFH.

Räumlicher Zusammenhang

Der BFH sah den erforderlichen räumlichen Zusammenhang in der Wohnung des Steuerpflichtigen gegeben. Denn die Leistung wird in der Wohnung des Betreffenden innerhalb der Seniorenresidenz erbracht. Dass die Notrufzentrale außerhalb der Wohnung liegt, ist unbeachtlich.

Stand: 30. Mai 2016

Bild: Ingo Bartussek - fotolia.com

Klindwort & Partner, Bad Schwartau.

Klindwort & Partner Klindwort & Partner, Bad Schwartau , Ringstraße 17, 23611 Bad Schwartau, Deutschland, Tel: Work+49 451 300 991-0, Fax: Fax+49 451 / 300 991-10 53.905595 10.682154