Aktuelles - Ärztenews

Ärztenews

TÜV
Steuerberater Bad Schwartau
Steuerberater Bad Schwartau Aktuelles

Mitversicherung in Betriebshaftpflichtversicherung

Mitversicherung kein steuerpflichtiger Arbeitslohn ...mehr

Steuerermäßigung für Notrufsystem

Notrufsysteme in Seniorenresidenz als haushaltsnahe Dienstleistung ...mehr

Begleitpersonen von Patienten

Steuerpflicht für Unterbringung und Verpflegung ...mehr

Wenn dem Arzt Gewerbesteuer droht

Abfärbetheorie bei den Einkünften ...mehr

Externe Qualitätssicherung Krankenhaus

Landesärztekammer übt keine unternehmerische Tätigkeit aus ...mehr

Online-Ärztebewertungsportale

Ein Arzt klagte gegen das Ärztebewertungsportal auf Entfernung seiner schlechten Bewertung. ...mehr

Absetzbarkeit von Kosten für Gesundheits-Checks

Die gesetzlichen als auch die privaten Krankenkassen erstatten nicht alle Kosten für Gesundheits-Checks, Vorsorgeuntersuchungen oder andere Tätigkeiten des Arztes. ...mehr

Kulturlinks – Sommer 2016

Im Sommer 2016 gibt es wieder viele interessante Veranstaltungen ...mehr

Begleitpersonen von Patienten

Illustration

Steuerpflicht für Unterbringung und Verpflegung

Unternehmerische Tätigkeit

Gewährt eine Klinik den Begleitpersonen von Patienten Unterkunft und Verpflegung gegen Entgelt, übt die Klinik mit dieser Leistung eine unternehmerische Tätigkeit im Sinne des Umsatzsteuergesetzes aus. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden (vom 16.12.2015, Az. XI R 52/13). Betroffen war eine Einrichtung zur medizinischen Rehabilitation, welche Begleitpersonen von Patienten in der Regel mit Zusatzbett im Patientenzimmer bzw. in Gästezimmern untergebracht und verpflegt hat. In den Aufnahmeverträgen bzw. Buchungsvereinbarungen war hierfür ein bestimmter Tagessatz vereinbart.

Umsatzsteuerpflicht

Der Klinik drohte eine hohe Umsatzsteuernachzahlung. Nach einer erfolgten Außenprüfung setzte das Finanzamt auf die Umsätze aus der Unterbringung und Verpflegung der Begleitpersonen Umsatzsteuer fest. Von der Steuer freigestellt wurden lediglich Fälle, in denen Schwerstbehinderte oder Kinder unter 14 Jahren begleitet wurden. Grundsätzlich hat der BFH betont, dass „Dienstleistungen, die wie die Unterbringung und Verpflegung von Begleitpersonen der Patienten dazu dienen, den Komfort und das Wohlbefinden der Krankenhauspatienten zu verbessern, in der Regel nicht steuerfrei sind“.

Stand: 30. Mai 2016

Bild: Andy Dean - fotolia.com

Klindwort & Partner, Bad Schwartau.

Klindwort & Partner Klindwort & Partner, Bad Schwartau , Ringstraße 17, 23611 Bad Schwartau, Deutschland, Tel: Work+49 451 300 991-0, Fax: Fax+49 451 / 300 991-10 53.905595 10.682154