Neuigkeiten zu "Angestellter" vom Steuerberater
Arzt als Berufsgeheimnisträger
Unverändert gilt, dass die Offenbarung von geschützten Geheimnissen gegenüber Angestellten in der Arztpraxis keinen Straftatbestand darstellt. (28.11.2017)
Klindwort & Partner, Steuerberater in Bad Schwartau.
Mehr Themen
Mehrarbeit Haushaltsersparnis Arzthelferin Regressforderungen Einnahmen Heidelberg Werbung Absetzbarkeit Arbeitsstunden Behindertenpauschbeträge Fortbildung Gewinnermittlung Weiterbildung Sponsoring Pflegegrad Hund Praxis Riesterförderung Steuererklärung Erkrankung Selbständig Behinderung Anschaffungskosten Musik Arzt